Der Begriff DGUV V4 Prüfung begegnet vor allem Kommunen, Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Er sorgt regelmäßig für Verwirrung, da er neben der DGUV V3 Prüfung genannt wird – dabei handelt es sich inhaltlich fast um dasselbe.
Ursprung
Frühere Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A3 der öffentlichen Hand
Betrifft heute
Kommunen, Schulen, Kitas, öffentliche Einrichtungen
Verhältnis zu V3
Inhaltlich weitgehend deckungsgleich
Prüfer
Elektrofachkraft oder befähigte Person
Vor der Gründung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gab es zwei getrennte Unfallversicherungsträger: die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (GUV). Beide hatten eigene, inhaltlich sehr ähnliche Vorschriften für die Prüfung elektrischer Anlagen – bei den Berufsgenossenschaften als BGV A3, bei den öffentlichen Trägern als GUV-V A3 (in der Praxis oft "V4" genannt) bekannt.
Mit der Fusion zur DGUV wurden beide Vorschriften inhaltlich in der einheitlichen "DGUV Vorschrift 3" zusammengeführt. Der Begriff "DGUV V4 Prüfung" hat sich in der Praxis dennoch gehalten, insbesondere bei Kommunen, Schulen, Kindertagesstätten und anderen öffentlichen Einrichtungen, die früher dem GUV zugeordnet waren. Inhaltlich unterscheidet sich eine "DGUV V4 Prüfung" heute nicht mehr von einer DGUV V3 Prüfung – Prüfumfang, Fristen und Anforderungen an die Elektrofachkraft sind identisch.
Wenn in einer Ausschreibung, einem Vertrag oder von einer Kommune "DGUV V4 Prüfung" gefordert wird, ist damit die reguläre Prüfung nach DGUV V3 gemeint. Betroffen sind vor allem öffentliche Träger: Rathäuser, Schulen, Kitas, Vereinsheime und ähnliche Einrichtungen in kommunaler oder öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.
Da DGUV V4 und DGUV V3 inhaltlich deckungsgleich sind, gelten dieselben Prüfumfänge und Fristen: Besichtigen, Messen, Erproben und Dokumentieren von ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Geräten, mit Prüffristen von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren, abhängig von Einsatzort und Betriebsmittel.
Egal ob DGUV V3 oder DGUV V4 in Ihrer Ausschreibung steht – wir übernehmen die Prüfung Ihrer Anlagen fachgerecht und dokumentiert.
Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine Prüfung nach DGUV V3 oder BGV A3. Bitte teilen Sie uns hierfür u.A. einen ungefähren Prüfungsaufwand (Menge, Art der zu prüfenden Geräte) mit. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
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