Die DGUV V3 Prüfung – früher als BGV A3 bekannt – ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Deutschland. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber, seine elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig auf ihre Sicherheit prüfen zu lassen.
Grundlage
DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
Betrifft
Jeden Arbeitgeber mit elektrischen Anlagen/Geräten
Prüfer
Elektrofachkraft oder befähigte Person
Frist
Je nach Betriebsmittel und Einsatzort, oft 6–48 Monate
Die DGUV V3 Prüfung ist die Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, ortsfeste elektrische Anlagen und ortsveränderliche elektrische Geräte regelmäßig prüfen zu lassen, um Unfälle durch elektrischen Strom sowie Brände durch defekte Elektroinstallationen zu vermeiden.
Die Prüfpflicht betrifft grundsätzlich jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße – vom Handwerksbetrieb über Büros bis zur Industrieanlage. Auch vermietete Gewerbeimmobilien und Betriebsmittel, die Mitarbeitern oder Kunden zur Verfügung gestellt werden, fallen darunter.
Geprüft werden sowohl ortsfeste Anlagen (z. B. die Elektroinstallation eines Gebäudes) als auch ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. Verlängerungskabel, Bohrmaschinen, Bürogeräte). Der Prüfumfang umfasst Besichtigen, Messen, Erproben, Funktionsprüfung und die lückenlose Dokumentation der Ergebnisse mit Prüfplakette.
Eine pauschale Frist gibt es nicht – sie richtet sich nach Art des Betriebsmittels, dem Einsatzort und den Ergebnissen vorheriger Prüfungen. Ortsveränderliche Geräte auf Baustellen werden häufig alle 3 Monate geprüft, in Büroumgebungen reichen oft 24 Monate. Ortsfeste Anlagen orientieren sich an den Fristen der DIN VDE 0105-100, meist 1 bis 4 Jahre. Die konkrete Frist legt die Elektrofachkraft anhand einer Gefährdungsbeurteilung fest.
Die DGUV V3 Prüfung (bei öffentlichen Einrichtungen historisch auch als DGUV V4 Prüfung bezeichnet) ist die übergeordnete Pflicht. Die technische Durchführung orientiert sich für ortsfeste Anlagen an der DIN VDE 0105-100 und für ortsveränderliche Geräte an der VDE 0701-0702.
Wird die Prüfung versäumt, haftet der Arbeitgeber im Schadensfall persönlich – bei Personen- oder Sachschäden drohen zivil- und ggf. strafrechtliche Konsequenzen. Auch der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn keine ordnungsgemäße Prüfung nachgewiesen werden kann.
Wir übernehmen die DGUV V3 Prüfung Ihrer Anlagen und Geräte – zeitnah, rechtssicher dokumentiert und deutschlandweit vor Ort.
Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine Prüfung nach DGUV V3 oder BGV A3. Bitte teilen Sie uns hierfür u.A. einen ungefähren Prüfungsaufwand (Menge, Art der zu prüfenden Geräte) mit. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
Natürlich können Sie uns auch jederzeit per E-Mail an
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